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Patientenservice
Auch nach
Rechnungsausstellung für die von Ihnen erbrachten ärztlichen Leistungen sind
wir Ihren Patienten bei
Rückfragen zu bestimmten GOÄ-Ziffern
auf der Rechnung behilflich.
Falls deren Private
Krankenversicherung
oder Beihilfestelle
nicht alle auf Ihrer Rechnung angesetzten GOÄ-Positionen
anerkennt,
erhalten Ihre Patienten, nach
Rücksprache mit
Ihnen, eine individuelle Begründung warum evtl.
monierte GOÄ-Positionen in Ansatz
gebracht wurden und für
welche jeweils eigenständige Leistungsziele sie stehen.
Ihre Patienten können sich, wie
auf jeder Rechnung vermerkt, unter

mit uns in Verbindung setzten.
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